Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Veranstaltungs – und Tagungsbereich

1.  Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von M44 Meeting Center an den Kunden zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er M44 Meeting Center gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. M44 Meeting Center kann vom Kunden oder vom Dritten Vorauszahlung verlangen. Kommt die Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Fristen zustande, kann die Reservierung storniert werden.

2. Die Dauer und Preise für die Nutzung der Räumlichkeiten bestimmen sich ausschließlich nach der Auftragsbestätigung von M44 Meeting Center. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist M44 Meeting Center berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Das Catering kann in den Tagungsräumlichkeiten und den angrenzenden Verkehrsflächen, nur durch M44 Meeting Center beauftragt werden. Eine Beauftragung an Drittunternehmen innerhalb der Räumlichkeiten wird ausgeschlossen. Für das Catering wird ein Preis in der Auftragsbestätigung festgelegt.

3. Rücktritt vom Vertrag: Anspruch von M44 Meeting Center auf Vergütung bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag entsteht wie folgt:

  • Bis zum 21. (30.)* Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • Bis zum 11. (20.)* Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Gesamtumsatzes
  • Bis zum 06. (15.)* Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn: 70% des Gesamtumsatzes
  • Nach dem 06. (10.)* Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Gesamtumsatzes

Der Anspruch berechnet sich aus dem bestätigten Angebot, d.h. aus dem Gesamtumsatz (z.B. Raummiete + Catering oder Pauschale). Es fallen keine Stornierungskosten an, wenn innerhalb der folgenden 4 Kalenderwochen nach dem eigentlich geplanten Veranstaltungsdatum ein Ersatztermin stattfindet. Eine Verschiebung des Veranstaltungstermins ist nur einmalig möglich, ohne dass Stornierungskosten anfallen. Bei einer weiteren Verschiebung der Neuterminierung fallen Stornierungskosten in o. g. Staffelung an. Die Stornierungskosten für bereits beauftragtes bzw. bestelltes Catering werden dem Auftraggeber mit 100 % belastet. M44 Meeting Center ist während des kostenfreien Stornierungszeitraums ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ein Anspruch auf Schadensersatz o.ä. für den Kunden entsteht. Teilrücktritt oder Vertragsänderung: Bei einer Abweichung der Teilnehmeranzahl von mehr als 10 % ab dem 5. Arbeitstag vor dem Veranstaltungstermin, werden dem Kunden 90 % der ursprünglich genannten Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Bei einer Abweichung der Anzahl der Veranstaltungstage tritt die Staffelung unter Punkt 3 in Kraft.

4. M44 Meeting Center haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für Sach- und Vermögensschäden haftet M44 Meeting Center nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden (Leben, Körper und Gesundheit) haftet M44 Meeting Center auch in den Fällen von Fahrlässigkeit.

5. In Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik) und sonstiger vom M44 Meeting Center nicht zu vertretender Hinderungsgründe behält sich M44 Meeting Center das Recht zum Rücktritt vom Vertrage vor, ohne dass dem Kunden ein Anspruch (z. B. Schadensersatz) zusteht. Geht von einer Veranstaltung ein Umstand aus, der geeignet ist, M44 Meeting Center in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen (z.B. Rufgefährdung, extremistische Veranstaltung) behält sich M44 Meeting Center gleichfalls das Recht zum Rücktritt vor. Der Kunde verpflichtet sich, M44 Meeting Center unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und oder die Veranstaltung in den Räumlichkeiten von M44 Meeting Center, sei es aufgrund Ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange von M44 Meeting Center oder deren befreundeter Unternehmen zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zu M44 Meeting Center erkennen lassen, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Einwilligung von M44 Meeting Center. Dies gilt auch für Einladungen. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflichten oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine Einwilligung von M44 Meeting Center, hat M44 Meeting Center das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

6. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde gegenüber M44 Meeting Center, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich von M44 Meeting Center liegt oder durch einen Dritten schuldhaft verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

7. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder ähnlichem, sowie die Nutzung von Flächen in den angrenzenden, nicht vermieteten Bereichen, z.B. Zuwege, Außenflächen etc. bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung von M44 Meeting Center und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige vom Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn die vom Kunden eingebrachten Gegenstände nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Einlagerung durch M44 Meeting Center, für die eine ortsübliche Vergütung mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum vom Kunden geschuldet wird.

8. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ab Verzugseintritt ist M44 Meeting Center berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Ferner kann M44 Meeting Center je Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von € 5,00 verlangen.

9. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt oder der wirtschaftlichen Dimension möglichst nahekommen.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Münster.

 

*bei Veranstaltungen > 5.000 € Vertragswert

Für Allgemeiner Konferenzraum – Hörsaal – Kreativraum – NaturRaum – Bibliothek – Weißer Raum – Industrieraum

Um die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten beider Seiten möglichst umfassend zu definieren und transparent zu machen und um die für einen reibungslosen Ablauf der tatsächlichen Abwicklung notwendigen Verfahrensabläufe zu definieren, gelten die nachfolgend allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit jedem Service- oder sonstigen Vertrag mit der M44 Meeting Center (nachfolgend M44 Meeting Center). Die Erbringung von Dienstleistungen seitens der M44 Meeting Center erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Vereinbarungen und Konditionen eines gesondert geschlossenen Vertrages, nebst diesen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung.

A. Vertragsgegenstand l Vertragsparteien l Geltung

1. Vertragsgegenstand M44 Meeting Center Konferenzräume sind Services, die den Kunden zur Nutzung der im Vertrag angegebenen Büroräumlichkeiten berechtigen. M44 Meeting Center räumt dem Kunden kein Eigentumsrecht, Pachtbesitz oder anderweitigen Grundbesitzanteil ein, sondern das Recht, die Benutzung des M44 Meeting Center Vertragsstandort mit diesem zu teilen, so dass M44 Meeting Center seine Dienstleistungen erbringen kann.

2. Vertragsparteien Der Vertrag wird persönlich mit dem Kunden abgeschlossen und kann nicht an Dritte übertragen werden. M44 Meeting Center dagegen kann seine Rechte und Verpflichtungen aus diesem Vertrag jederzeit an Dritte übertragen. Sollten zwei oder mehrere Personen auf Seiten des Kunden den Vertrag unterzeichnet haben, haften diese als Gesamtschuldner. Richtet M44 Meeting Center auf Verlangen eines Kunden Rechnungen an Dritte, erkennt der Kunde diese Rechnungen als ordnungsgemäß an und verzichtet auf etwaige Rechte auf Zurückhaltung von Zahlungen wegen der tatsächlichen Adressierung der Rechnungen.

3. Geltung Bei Vertragsabschluss bzw. vor Einzug legt der Kunde einen gültigen Personalausweis / aktuellen Handelsregisterauszug vor. Dieser Vertrag ist nachrangig zu jedem Vertragsverhältnis zwischen M44 Meeting Center und dem Vermieter der Immobilie / Liegenschaft.

B. Standard- l Bürodienstleistungen

1. Standardleistungen (Büroräumlichkeiten) M44 Meeting Center verpflichtet sich, den Kunden die vereinbarten Räumlichkeiten und Anzahl der im Vertrag bezeichneten Arbeitsplätze (AP) am festgelegten Standort bereitzustellen. Zudem sind die Kosten für die Reinigung, anfallende Nebenkosten, Strom und Nutzung der allgemeinen Bereiche inklusive. M44 Meeting Center hat jedoch das Recht dem Kunden andere Räumlichkeiten, die jedoch von gleicher Größe sein werden, zuzuteilen. Der Kunde wird davon im Voraus unterrichtet.

2. Bürodienstleistungen Das M44 Meeting Center erbringt bei Bedarf zusätzliche Leistungen und verpflichtet sich, alle Dienste stets mit größter Sorgfalt auszuführen. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. M44 Meeting Center verpflichtet sich, die im Angebot beschriebenen Bürodienst-leistungen bei entsprechender Bestellung während der normalen Öffnungszeiten montags bis freitags zu erbringen. Sondervereinbarungen über die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen außerhalb der normalen Öffnungszeiten können getroffen werden. Alle durch M44 Meeting Center beschriebenen Dienstleistungen werden nur unter dem Vorbehalt der entsprechenden freien Kapazitäten unserer Mitarbeiter in dem jeweiligen Vertragsstandort angeboten.

3. Rufnummern- und Adressnutzung Der Kunde kann bei Abschluss eines gültigen Vertrages die M44 Meeting Center - Adresse (Postanschrift), sowie die Ihm zugeteilten Telefon- und/oder Faxnummern für seine Geschäftstätigkeit nutzen. Die M44 Meeting Center bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten in Bezug auf die dem Kunden zugeteilten und überlassenen Rufnummern. Ein Anspruch auf Überlassung dieser Rufnummern seitens des Kunden besteht nicht. Nach Ablauf des Vertrages oder im Falle der vorzeitigen Vertragsauflösung der angemieteten Räumlichkeiten kann der Kunde diese nur kostenpflichtig in Form einer monatlichen Servicegebühr weiter nutzen.

C. Benutzung der Räumlichkeiten

1. Einzug Beim Einzug ist eine Inventarliste/ Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen. In dieser Liste werden die zur Verfügung gestellten Räume, die Büromöbel und die Ausstattung samt Schlüssel und Zugangskarten aufgeführt. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll die Anerkennung des protokollierten Zustandes der Räume. Der Kunde übernimmt die Räume in renoviertem Zustand.

2. Nutzung der Räume Die Räume dürfen nur zur vertraglich vereinbarten Tätigkeit genutzt werden. Spätere abweichende Vereinbarungen bleiben möglich. Des Weiteren darf in diesen Räumen keine Tätigkeit ausgeübt werden, die mit der Geschäftstätigkeit der M44 Meeting Center in Konkurrenz steht. Der Kunde darf weitere Verkabelung, Datenfernübertragungs- oder Telefonleitungen nur mit schriftlicher Zustimmung von M44 Meeting Center legen. Der Kunde darf keine baulichen Veränderungen, insbesondere Um- und Einbauten sowie Installationen vornehmen. Auch Veränderungen der Tapete, des Anstrichs oder des Bodenbelags sind untersagt. Des Weiteren darf der Kunde keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder ähnliches in den Büroräumen anschließen. Er haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenen Änderungen entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, bei seinem Auszug den Urzustand der Mieträume wiederherzustellen. Generell ist das Rauchen in den Büroräumlichkeiten sowie den öffentlichen Bereichen wie Treppenhäusern, Fluchtwegen, Fluchtbalkonen, Aufzugsvorräumen, Aufzügen, Eingangsbereichen zum Gebäude und zu den Etagen verboten. Für Schäden und Folgeschäden, die durch das Rauchen bzw. die Aktivierung der Sprinkleranlage bzw. der Feueralarmanlage und dem ggf. daraus folgenden Einsatz der Feuerwehr entstehen, haftet der Kunde vollumfänglich. In den gemieteten Büroräumlichkeiten besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Klimatisierung. Eine Gewährleistung von Höchsttemperaturen durch M44 Meeting Center ist somit ausgeschlossen.

D. Rechte und Pflichten des Kunden

1. Der Kunde darf die Geschäftstätigkeit nur in seinem oder in einem anderen, vorher mit M44 Meeting Center vereinbarten Namen ausüben. Dieser Name wird auf Aufforderung und Kosten des Kunden in das Hausverzeichnis des M44 Meeting Center Standort, soweit vorhanden, aufgenommen. Die Adresse des M44 Meeting Center Vertragsstandort kann als Hauptsitz angegeben werden. Dem Kunden ist nicht gestattet, zwar mit denselben Persönlichkeiten, aber unter einer anderen Firmierung oder Namen die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Services zu nutzen.

2. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleitungen, Geschäftsräume, Adresse und Telekommunikationseinrichtungen, nebst Datenleitungen, der M44 Meeting Center weder zum Abruf noch zur Verbreitung von unrechtmäßigen oder anstößigen Inhalten oder die gegen gesetzliche Bestimmungen gleich welcher Art verstoßen zu verwenden.

3. Verderbliche, schädliche, gefährliche Materialien oder Materialien, die über 5 kg wiegen, ein Längenmaß von über 45 cm, bzw. ein Raummaß von über 30,5 cm haben, dürfen nicht an die Adresse von M44 Meeting Center geliefert werden. M44 Meeting Center ist nicht zur Annahme oder Weiterleitung von Materialien der vorbezeichneten Art verpflichtet.

4. Der Kunde wird die M44 Meeting Center unverzüglich über Änderungen der Rechtsform, der gesetzlichen Vertretung, der Anschrift oder Kontoverbindung informieren.

5. Jegliche Weitergabe der Dienste der M44 Meeting Center an Dritte ohne Zustimmung der M44 Meeting Center ist ausgeschlossen.

6. Der Kunde ist für die Einholung aller behördlicher Genehmigungen und Erfüllung behördlicher Auflagen, die für seine Geschäftstätigkeit erforderlich sein sollten alleinig verantwortlich, insbesondere für die Gewerbe-, Register-, Standes-, Wettbewerbs- und steuerrechtliche Zulässigkeit.

7. Sollten dem Kunden Anhaltspunkte vorliegen, dass Informationen durch Mitarbeiter der M44 Meeting Center möglicherweise unvollständig, inhaltlich oder unrichtig weitergeleitet wurden obliegt es dem Kunden durch geeignete Maßnahmen diese Unklarheiten unverzüglich auszuräumen um eventuelle Schäden für den weiteren Geschäftsbetrieb zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten.

8. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Leistungen von M44 Meeting Center, zu denen er M44 Meeting Center veranlasst hat und die über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgehen, auch ohne vorherige Auftragsbestätigung anzuerkennen. Die Beweislast, dass ein erhöhter Leistungsumfang nicht verursacht wurde, trägt grundsätzlich der Kunde.

9. Der Kunde stellt sicher, dass seine Räumlichkeiten vor dem unbefugten Zugang durch Dritte geschützt sind, sowie die Ihm übergebenen Zugangskarten und Schlüssel durch angemessene Maßnahme vor Verlust oder Diebstahl zu schützen. Der Kunde ist weiterhin für die Grundsicherheit und den Virenschutz seiner Systeme verantwortlich und hat sicherzustellen, dass diese nicht zum Zwecke von Verstößen gegen die Systeme oder Netzwerksicherheit genutzt werden können. M44 Meeting Center ist für die Art und Weise sowie den Inhalt der von ihr im Namen und im Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht in Verantwortung zu ziehen. Für den Fall einer Inanspruchnahme von M44 Meeting Center in zivil-, strafrechtlicher sowie ordnungsbehördlicher Hinsicht ist der Kunde M44 Meeting Center sowie deren Personal und Mitarbeitern zu vollem Schadensersatz verpflichtet. Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch ihn bereitgestellte bzw. absichtlich empfangene Leistungen und Informationen keine Verstöße gegen Schutzrechte Dritter sowie Gesetze (insbesondere straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen) enthalten. M44 Meeting Center ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob an dem Material, dass der Kunde bereitstellt, Rechte Dritter bestehen; diese Prüfung erfolgt durch den Kunden. Der Kunde stellt M44 Meeting Center insofern von entsprechenden gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen und damit im Zusammenhang stehenden Kosten und Aufwendungen frei.

10. Der Kunde darf keine Ersatzschlüssel bzw. –zugangskarten anfertigen lassen oder Dritten deren Benutzung ohne Zustimmung seitens M44 Meeting Center erlauben. Der Verlust von Schlüsseln und Zugangskarten muss M44 Meeting Center umgehend mitgeteilt werden. Die Kosten für Ersatzschlüssel oder –zugangskarten oder ggf. für neue Schlösser trägt der Kunde.

11. Bei Benutzung des M44 Meeting Center Vertragsstandort außerhalb der normalen Arbeitszeiten ist der Kunde beim Verlassen für das Abschließen der Zugangstüren verantwortlich. Er ist für alle Schäden, die nachweislich aus einem Fehlverhalten resultieren verantwortlich.

12. Der Kunde ist verpflichtet, mit den von ihm benutzten Bereichen des M44 Meeting Center Vertragsstandort, mit der Geschäftsausstattung, den technischen Anlagen sowie den Büromöbeln sorgfältig umzugehen. Ebenso unterliegt der Kunde der Verpflichtung, Beschädigungen und Verluste unverzüglich zu beseitigen bzw. zu ersetzen.

13. Sämtliche vom Kunden in den Geschäftsräumen benutzten elektrischen Geräte nebst Zubehör (auch Kabel- /Steckverbindungen) müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.

14. Der Kunde erkennt sämtliche Regeln der Hausordnung, via. in Bezug auf seine persönlichen Gesundheits- oder Sicherheitsgründen als Vorsichtsmaßnahmen bei Feuer oder aus sonstigen Gründen an.

15. Eine Untervermietung bzw. eine sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht erlaubt. Das Halten von Haustieren ist untersagt. Der Kunde hat jedes Verhalten zu unterlassen, welches die Nutzung anderer Büros beeinträchtigt, insbesondere Lärm und Geruch zu vermeiden.

E. Haftung und Entschädigungspflicht des Kunden

1. Haftung des Kunden Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die er selbst oder Dritte, die sich mit seiner Erlaubnis oder auf seine Einladung im M44 Meeting Center Vertragsstandort aufhalten, verursachen. Der Kunde haftet ebenso für das von ihm in die Büroräumlichkeiten mitgebrachte Inventar bzw. Eigentum. Verursachte Schäden sind sofort anzuzeigen. Sollte der Kunde die Räumlichkeiten nach Ablauf des Vertrages weiter benutzen, haftet dieser für sämtliche Schäden, Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die M44 Meeting Center aufgrund der Unterlassung, die Räumlichkeiten rechtzeitig frei zu räumen, entstehen. Der Kunde unterliegt der Verpflichtung, einen Schaden, für den er M44 Meeting Center ersatzpflichtig machen will, M44 Meeting Center unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.

2. Entschädigungspflicht des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, M44 Meeting Center für sämtliche Verbindlichkeiten, Ansprüche, Schäden und Ausgaben, die bei Tod oder Verletzung einer Person in den Räumlichkeiten, die Dritte im Zusammenhang mit der Erbringung oder Inanspruchnahme der Räumlichkeiten und der Dienstleistungen, die durch Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen seitens des Kunden entstehen, freizustellen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder eine wesentliche schuldhafte Vertragspflichtverletzung durch M44 Meeting Center vor. Anfallende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

F. Rechte und Pflichten von M44 Meeting Center

1. M44 Meeting Center hat das Recht, die Räumlichkeiten jederzeit zu betreten. Im Regelfall wird der Kunde darüber im Voraus in Kenntnis gesetzt werden, soweit die Räumlichkeiten zwecks Tests, Reparaturen oder für andere Arbeiten als regelmäßige Inspektion, Reinigung oder Wartung betreten werden müssen. Die Einhaltung von Sicherheitsverfahren zur Geheimhaltung von Geschäften wird gewährleistet.

2. M44 Meeting Center ist berechtigt, jederzeit angemessene Schönheits- oder Renovierungsmaßnahmen in und an den vom Kunden angemieteten Büroräumlichkeiten unter Ankündigung einer angemessenen Frist durchzuführen, sofern der Geschäftsbetrieb des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

3. M44 Meeting Center ist berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen einschließlich des Zugangs zu den Räumlichkeiten im Falle von politischen Unruhen, Streiks oder sonstigen Umständen (höhere Gewalt), die außerhalb des Einflussbereichs von M44 Meeting Center liegen, zu unterbrechen. In einem solchen Fall werden auch die Standardgebühren für diesen Zeitraum nicht erhoben. Weiterhin behält sich M44 Meeting Center das Recht vor, Leistungen zu verweigern (einschließlich der Verweigerung des Zugangs zu den Räumlichkeiten), falls fällige Gebühren oder Zinsen geschuldet werden oder ein Vertragsbruch seitens des Kunden vorliegt.

4. M44 Meeting Center verpflichtet sich, Informationen, die im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden über den Geschäftsbetrieb des Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden an Dritte weiterzugeben.

5. Bei Verdacht, dass über den Anschluss des Kunden an das Telekommunikations- und Datennetz rechtswidrige Inhalte verbreitet werden, behält M44 Meeting Center sich das Recht vor, nach erfolgloser Abmahnung diese Anschlüsse zu sperren und ggf. gespeicherte Inhalte bei einem Verschulden des Kunden zu löschen. Ein Schadensersatz- oder Leistungsverweigerungsanspruch des Kunden ergibt sich hieraus nicht.

6. M44 Meeting Center hat das Recht, auf Anfrage mit jeglichen staatlichen Untersuchungsbehörden im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen den Kunden zu kooperieren.

7. M44 Meeting Center haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der Gegenstände, die der Kunde in die Büroräume und/oder Technikräume einbringt.

G. Haftung von M44 Meeting Center

1. Wird eine vereinbarte Leistung nicht oder verspätet erbracht, beschränkt sich die Haftung von M44 Meeting Center darauf, dem Kunden einen angemessenen Teil der entsprechenden Gebühren gutzuschreiben oder zu erstatten. M44 Meeting Center haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens M44 Meeting Center oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Diese Haftung ist auf einen Höchstschadensersatzbetrag in Höhe von EURO 25.000,00 begrenzt.

2. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit tritt die Haftung von M44 Meeting Center auch bei einfacher Fahrlässigkeit ein. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

3. M44 Meeting Center haftet auch nicht für Schäden, die durch die Nichterbringung von Dienstleistungen infolge mechanischer Defekte Streiks, Verzugs, Personalmangel oder aus sonstigen Gründen entstehen.

4. Ebenso haftet M44 Meeting Center nicht für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen sowie evtl. Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die M44 Meeting Center keinen Einfluss hat. Insbesondere haftet M44 Meeting Center nicht für Ansprüche, die auf inhaltlichen Fehlern bei der Bearbeitung von nur mündlich oder fernmündlich erteilten Aufträgen und Mitteilungen beruhen, die auf andere Auftraggeber des Kunden beruhen sowie darauf beruhen, dass von dem Kunden oder in seinem Auftrag benutzte, entwickelte, gefertigte, vertriebene, geänderte oder empfohlene EDV Programme und/oder EDV- Systeme (Software/Hardware) Kalenderdaten nicht oder nicht richtig erkennen oder nicht richtig verarbeiten. Dies gilt insbesondere für Haftpflichtansprüche, die bei Änderungs-, Prüfungs- und Wartungsarbeiten sowie bei Beratungen/Bewertungen auf eine Unterlassung zurückzuführen sind.

5. Eine Haftung von M44 Meeting Center für Gewinnentfall des Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen.

6. Haftungsansprüche des Kunden erlöschen, wenn sie der Kunde im Falle der Ablehnung durch M44 Meeting Center oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend macht.

H. Zahlungsbedingungen

 

1. Rücktritt vom Vertrag Anspruch von M44 Meeting Center auf Vergütung bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag entsteht wie folgt:

  • Bis zum 21. Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • Bis zum 11. Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Gesamtumsatzes
  • Bis zum 06. Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn: 70% des Gesamtumsatzes
  • Nach dem 06. Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Gesamtumsatzes

Der Anspruch berechnet sich aus dem bestätigten Angebot, d.h. aus dem Gesamtumsatz (z.B. Raummiete + Catering oder Pauschale). Es fallen keine Stornierungskosten an, wenn innerhalb der folgenden 4 Kalenderwochen nach dem eigentlich geplanten Veranstaltungsdatum ein Ersatztermin stattfindet. Eine Verschiebung des Veranstaltungstermins ist nur einmalig möglich, ohne dass Stornierungskosten anfallen. Bei einer weiteren Verschiebung der Neuterminierung fallen Stornierungskosten in o. g. Staffelung an. Die Stornierungskosten für bereits beauftragtes bzw. bestelltes Catering werden dem Auftraggeber mit 100 % belastet. M44 Meeting Center ist während des kostenfreien Stornierungszeitraums ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ein Anspruch auf Schadensersatz o.ä. für den Kunden entsteht. Teilrücktritt oder Vertragsänderung: Bei einer Abweichung der Teilnehmeranzahl von mehr als 10 % ab dem 5. Arbeitstag vor dem Veranstaltungstermin, werden dem Kunden 90 % der ursprünglich genannten Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Bei einer Abweichung der Anzahl der Veranstaltungstage tritt die Staffelung unter Punkt 3 in Kraft.

2. Gebühren Die Servicegrundgebühren sind im Voraus nach Rechnungsstellung spätestens bis zum 03. Werktag des jeweiligen Monats zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Servicegebühren für zusätzliche Dienstleistungen gemäß der jeweils gültigen Preisliste für den abgelaufenen Monat sind ebenso zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Rechnungsstellung innerhalb 8 Tage in voller Höhe zu zahlen. Die Gesamtvorabzahlung zu Vertragsbeginn ist mit Rechnungszugang fällig. Die Gebühr für jeden vollen Vertragsmonat wird auf der Basis von 30 Tagessätzen berechnet, unabhängig von der Anzahl der Tage im Monat.

3. Jährliche Indexierung Die vereinbarte monatliche Grundgebühr erhöht sich immer mit Wirkung zum 1. Tag nach Ablauf von jeweils 12 Monaten Vertragslaufzeit um min. 3,5% oder bis zu der Veränderung des vom Statistischen Bundesamt festgelegten Verbraucherpreisindexes für Deutschland. Einer besonderen Aufforderung bedarf es nicht.

4. Bezahlung Sämtliche Zahlungen werden per Überweisung durch den Kunden auf das im Vertrag benannte Konto geleistet.

5. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug des Kunden, ist M44 Meeting Center berechtigt gegenüber Kaufleuten 9 % Zinsen p.a., gegenüber Verbrauchern 5 % Zinsen p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB), auf die ausstehenden Beträge zu verlangen. Widerspricht der Kunde einem Teil der Rechnung, ist er verpflichtet, den verbleibenden Teil der Rechnung bei Fälligkeit zu zahlen. An den in den Büroräumen eingebrachten Gegenständen entsteht für M44 Meeting Center ein Pfandrecht.

6. Aufrechnung Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen, die nicht unbestritten oder rechtskräftig sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde kann die aus den mit ihm abgeschlossenen Verträgen zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten, noch übertragen oder verpfänden. Ein Minderungsrecht der monatlichen Vergütung hat der Kunde ebenfalls nur dann, wenn es unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Minderung der Betriebs- und Nebenkosten durch den Kunden ist unzulässig. Im Übrigen bleibt es dem Kunden unbenommen etwaige Minderungsrechte ggü. M44 Meeting Center im Klagewege geltend zu machen.

7. Sicherheitsleistung Die bei Vertragsbeginn geleistete Sicherheitsleistung (90 Tagessätze) gilt für von dem Kunden während der Mietdauer bestellte Bürodienstleistungen und wird als Sicherheit für die Durchführung der vertraglichen Verpflichtungen erhoben. Die Sicherheitsleistung wird dem Kunden innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung des Vertrages zurückerstattet, sofern sämtliche Forderungen beglichen sind. Eine Erhöhung der hinterlegten Sicherheitsleistung kann verlangt werden, wenn die ausstehenden Gebühren die hinterlegte Sicherheitsleistung übersteigen oder fällige Gebühren regelmäßig nicht bei Fälligkeit bezahlt werden.

J. Versicherung

Der Kunde hat sämtliche für seinen Betrieb und seine Räume erforderlichen Versicherungen, insbesondere eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Mietsachschadendeckung, abzuschließen sowie diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses auf seine Kosten aufrechtzuerhalten und deren Bestand M44 Meeting Center auf Verlangen nachzuweisen Der Kunde ist für die Versicherung seines eigenen, in den M44 Meeting Center Vertragsstandort mitgebrachten Eigentums sowie für die Haftung gegenüber seinen Angestellten und Dritten zuständig.

K. Dauer des Vertrages

Der Vertrag ist für die Dauer des in ihm festgelegten Zeitraum gültig und wird automatisch um den festgelegten Zeitraum verlängert. Maßgeblich für alle Zeiträume ist der jeweils letzte Tag des Monats in dem sie üblicherweise auslaufen würden. Eine Rückgabe der Büroräumlichkeiten durch den Kunden an M44 Meeting Center, vor dem vereinbarten Vertragsende, befreit den Kunden nicht von der Erfüllung aller vertraglichen Pflichten vor Ablauf des vereinbarten Vertragendes.

L. Vertragsbeendigung und Folgen der Vertragsbeendigung

1. Ordentliche Kündigung/Kündigung Beide Parteien können den Vertrag zur vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich (keine E-Mail) zu erfolgen und muss dem Vertragspartner unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist zum Monatsende zugegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang beim Vertragspartner und nicht die Absendung.

2. Reinigungspauschale und Reparatur-/Instandhaltungskosten Der Kunde zahlt bei Beendigung seines Vertrages eine Reinigungspauschale in Höhe von € 100,00 pro Arbeitsplatz. Darüber hinaus stellt M44 Meeting Center zusätzlich anfallende Reparatur- oder Instandhaltungskosten (z.B. für Teppicherneuerung, Malerarbeiten, Möbelersatz) dem Kunden gemäß der jeweils aktuellen Gebührenliste gesondert in Rechnung.

3. Pflichten und Rechte des Kunden bei Beendigung des Vertrages Der Kunde hat die Räumlichkeiten in dem Zustand, in dem er diese übernommen hat, abgesehen von der normalen Abnutzung, sofort zu verlassen. Sofern der Kunde Teile seines Eigentums im M44 Meeting Center Vertragsstandort belässt, werden diese auf Kosten des Kunden eingelagert. Sofern diese Gegenstände nach schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden, darf M44 Meeting Center diese auf Kosten des Kunden verwerten. Sollte der Kunde die Räumlichkeiten nach Ablauf des Vertrages weiter benutzen, kann M44 Meeting Center diesem nach eigenem Ermessen eine Gebrauchsfortsetzung zu einem Aufpreis anbieten.

M. Außerordentliche Kündigung

 1. Gründe zur fristlosen Kündigung M44 Meeting Center kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn - der Kunde mit der Entrichtung einer monatlichen Gebühr länger als 10 Werktage im Rückstand ist; - über das Vermögen des Kunden ein der Schuldenregulierung dienendes gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren eingeleitet wird oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt; - eine wesentliche Beeinträchtigung oder Verminderung der Haftungsbasis des Kunden gegenüber dem bei Vertragsschluss bestehenden Status eintritt; - der Kunde ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung von M44 Meeting Center die vertragswidrige Nutzung des M44 Meeting Center Vertragsstandort fortsetzt, insbesondere, wenn er einem Dritten die Nutzung des M44 Meeting Center Vertragsstandort unbefugt überlässt oder durch unangemessene Nutzung oder Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt das M44 Meeting Center Vertragsstandort gefährdet; - der Kunde in sonstiger Weise trotz schriftlicher Abmahnung seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und die Rechte von M44 Meeting Center nicht nur geringfügig verletzt sind. M44 Meeting Center ist berechtigt, bei außerordentlichen Kündigungen die Räumlichkeiten unbeschadet der Rückgabeverpflichtung des Kunden zurückzufordern und vom Kunden die Weiterzahlung der Vergütung zu verlangen. Bei einer vom Kunden zu vertretenden vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses haftet dieser für den Ausfall der Vergütung und sonstigen Leistungen für die Zeit, für die das Vertragsverhältnis abgeschlossen war sowie für alle weiteren Schäden, die M44 Meeting Center durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstehen. Als Mindestschaden kann M44 Meeting Center die Fortzahlung der vereinbarten Vergütung und eventueller Nebenabgaben bis zum Ablauf der Vertragsdauer verlangen, soweit M44 Meeting Center nicht durch anderweitige Verträge mit Dritten schadlos gestellt wird. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens unbenommen.

2. Beendigung bei Nichtverfügbarkeit des Standortes

1. Sofern M44 Meeting Center nicht mehr in der Lage ist, seine Leistungen im vertraglich vereinbarten M44 Meeting Center Vertragsstandort zu erbringen bzw. die Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, wird der Vertrag beendet, sofern M44 Meeting Center die Leistungen nicht an einem anderen Standort erbringen kann. Der Kunde hat in diesem Fall nur die Standardgebühren bis zum Zeitpunkt der Beendigung sowie für die bisher in Anspruch genommenen zusätzlichen Leistungen zu zahlen.

2. Verzögert sich der festgelegte Vertragsbeginn, aufgrund nach Vertragsabschluss eintretender Umstände, wird der Kunde bis zur tatsächlichen Übergabe der Büroräumlichkeiten von der Zahlung der Servicevergütung befreit. Es bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber M44 Meeting Center wegen Verzugs bzw. Gewinnentfalls. Wird der Termin um mehr als drei Monate überschritten, kann der Kunde diesen Vertrag fristlos kündigen.

3. Im Falle der Kündigung haben beide Parteien keinen Anspruch auf Ersatz etwaiger Schäden aufgrund vorzeitiger Vertragsbeendigung. N. Geheimhaltung Die Bedingungen des Vertrages sind vertraulich. Beide Parteien dürfen diese ohne die Genehmigung der anderen Partei nicht bekanntgeben, es sei denn, dies wird gesetzlich von einer Behörde verlangt. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Ablauf des Vertrags gültig.

O. Rechtsnachfolge

Beim Tod des Kunden tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderungen im Bereich von M44 Meeting Center wird der Vertrag nicht berührt. Bei der Veräußerung des Betriebes des Kunden oder eines Teiles davon bedarf es, wegen des Übergangs des Vertrages auf einen Rechtsnachfolger, einer vorherigen Vereinbarung mit M44 Meeting Center. Ein Anspruch auf Übergang dieses Vertrags besteht nicht. Ohne eine Übergangsvereinbarung bleibt die persönliche Haftung des Kunden bestehen.

P. Schriftform und Änderungen Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie formelle Mitteilungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird M44 Meeting Center den Kunden bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an M44 Meeting Center zurücksenden.

Q. Salvatorische Klausel Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen oder Aufhebungen des Schriftformerfordernisses. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrages soll dessen Wirksamkeit als Ganzes nicht berühren. Die Parteien sind sich darüber einig, dass unwirksame Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen. Das gleiche gilt sinngemäß bei einer Lücke in diesem Vertrag.

R. Newsletter Versand Der Kunde erklärt sich mit dem Erhalt von E-Mail-Werbung (Newsletter o.ä.) seitens M44 Meeting Center einverstanden. Der Newsletter-Versand kann jederzeit abbestellt werden.

S. Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem vorstehenden Vertrag ist der Standort von M44 Meeting Center, in dem die Serviceleistungen erbracht werden.

T. Deutsches Recht l Gerichtsstand Für den Vertrag gilt deutsches Recht, als Gerichtsstand wird Münster vereinbart.

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